Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Rebel Prep
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und sonstige Verträge zwischen Rebel Prep, vertreten durch Frau Melanie Janina Werner, Auf der Härte 1-3, 72213 Altensteig (im Folgenden „Rebel Prep“) und dem Kunden.
(2) Die AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie zur Kenntnis nimmt, beziehungsweise ihnen nicht umgehend widerspricht. Sie gelten spätestens als vereinbart, mit der Annahme des Angebots bzw. mit der Entgegennahme der Leistung. Maßgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig ist
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie schriftlich durch Rebel Prep anerkannt werden. Sofern ein Kunde auf die Einbeziehung seiner eigenen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen hinweist, wird diesen widersprochen.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(5) Vermittlungsverträge werden ausschließlich mit Unternehmern abgeschlossen. Gemäß § 14 BGB ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Kunde muss zunächst die gewünschten Leistungen bei Rebel Prep anfragen. Rebel Prep teilt dem Kunden daraufhin mit, ob eine Zusammenarbeit möglich ist. Ist dies der Fall, unterbreitet Rebel Prep dem Kunden ein Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrages in Textform unter Einbeziehung dieser AGB. Der Vertrag kommt zustande, wenn Rebel Prep der (digital) unterschriebene Dienstleistungsvertrag des Kunden zugeht.
(2) Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolger der vertragschließenden Vertragspartner.
(3) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln auf der Website von Rebel Prep stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen durch Rebel Prep gegenüber dem Kunden. Es handelt sich dabei insbesondere um die Vorbereitung für das Programm „Versand durch Amazon“ (auch: Amazon-FBA) und den kompletten Prozess von Wareneingang, über die Vorbereitung bis zum Warenausgang.
(2) Rebel Prep nutzt eine Software mit Schnittstelle zum Amazon-Verkäufer-Konto des Kunden.
(3) Der Kunde beauftragt Rebel Prep mit dem kompletten Amazon-FBA-Vorbereitungs-Service. Dieser besteht ausfolgenden Leistungs-Komponenten:
• Kunden-Onboarding: Anlage als Kunde. Dazu gehört der Zugang zur benötigten Software von Rebel Prep
• Regulärer Wareneingang: Warenannahme, Überprüfung auf Transportschäden, Vollständigkeit und sichtbare, äußere Beschädigungen (nach Wunsch auch weitergehende Prüfungen)
• Lagerhaltung: Einbuchung der Ware in den Lagerbestand, kurzfristige Lagerung bis zu 14 Tagen. Ab dem 15. Lagertag wird eine Gebühr von 39,99€ pro Kubikmeter fällig.
• Waren-Vorbereitung: Etikettierung mit FNSKU-Labels, Zusammenführen von Waren (Bundles, Sets), je nach Amazon-Anforderungen: Einpacken in Polybags und/oder Luftpolsterfolie, Verschweißen in Schrumpffolie. Auf Wunsch des Kunden und bei Individualvereinbarung: Umverpacken in individuelle Produktverpackungen
• Warenausgang/Versand: Die Ware wird vom Lagermitarbeiter aus dem Regal genommen und am Packplatz für Amazon-FBA vorbereitet und verpackt
• Retourenabwicklung (bei Zusatzvereinbarung): Annahme von Retouren, Überprüfung der zurückgelieferten Ware und anschließende Rückbuchung in das Lager / Entsorgung / Wiederaufnahme in Wareneingang etc. (je nach Absprache mit dem Kunden)
• Fulfillment Dienstleistungen (bei Zusatzvereinbarung) die den Versand von Waren direkt an die Käufer der Waren des Kunden umfassen
• Andere Leistungen bei entsprechender Vereinbarung: z.B., gelieferte Ware in Produktkartons einpacken, vorfalten, etc. (Konfektionierung)
(4) Die rechtliche Abwicklung von Verträgen, die zwischen dem Kunden und einem Dritten geschlossenen werden, insbesondere von Kaufverträgen, ist nicht Vertragsgegenstand.
§ 4 Pflichten der Parteien
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Rebel Prep die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit der Rebel Prep die in § 3 beschriebenen Leistungen optimal erbringen kann.
(2) Der Kunde gewährt Rebel Prep im Rahmen des Onboardings Zugriff auf einen Teil der Daten seines Amazon-Kontos, über das Rebel Prep via API-Schnittstelle die benötigten Produkt- und Versanddaten abholt.
(3) Rebel Prep stellt seine FBA-Vorbereitungs-Leistungen am Standort des Lagers an seiner Betriebsstätte zur Verfügung.
(4) Rebel Prep erbringt seine Leistungen werktags zwischen 09:00 und 17:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Das gilt auch für die Wareneingangs-Geschäftszeiten. An gesetzlichen Feiertagen im Land des Unternehmenssitzes von Rebel Prep erfolgen keine Service-Leistungen.
(5) Folgende Waren und Güter nimmt Rebel Prep nicht in seinem Lager auf:
• Unverzollte Waren oder solche die bei Anlieferung eine Zahlung von Gebühren erfordern z.B. Zahlung per Nachname
• Wertsachen oder Waren, die einen Wert von 2.000€ pro Einheit übersteigen, es sei denn es wird eine anderweitige individuelle Vereinbarung getroffen, die u.a. regelt, dass der Kunde die Kosten einer Zusatzversicherung übernimmt
• Fälschungen und Raubkopien
• Waffen, insbesondere Schusswaffen, oder Teile davon, Waffenimitate oder Munition
• Nachbildungen von Sprengsätzen, inaktiven Sprengsätzen und Militärmaterial, einschließlich Nachbildungen von Granaten, inaktiven Handgranaten und ähnlichen Gegenständen
• Gegenstände, die wegen ihrer Beschaffenheit oder Verpackung eine Gefahr für die Mitarbeiter der Post und die Öffentlichkeit darstellen oder andere Sendungen, Einrichtungen der Post oder das Eigentum Dritter beschmutzen oder beschädigen können
• Lose Ware
• Hängeware
• Temperaturgeführte Güter
• Lebende Ware
• Arzneimittel
• Artikel mit Geruchsemission
• Betäubungs- und Rauschmittel und psychotrope Stoffe, gemäß der Definition des Internationalen Narcotics Board, oder sonstige illegale Rauschmittel, welche im Bestimmungsland verboten sind
• sonstige Gegenstände, deren Einfuhr oder Verbreitung im Bestimmungsland verboten ist
(6) Der Kunde sichert Rebel Prep zu, dass die übergebenen Waren keinem Verbot der Zusammenlagerung oder Zusammenverladung unterliegen und von den Waren nebst der mit übergebener Verpackung auch im Beschädigungsfall keine Gefahr für Umwelt, Mensch und andere Sachen ausgeht.
(7) Rebel Prep prüft spätestens mit Wareneingang bei ihm die Lieferung auf Einhaltung der Verbote nach Ziffer 5 Abs. 3 der AGB. Bei etwaigen Beanstandungen wird Rebel Prep den Wareneingang verweigern und dies dem Kunden mitteilen. Die Waren werden sodann zur Abholung bereitgestellt. Die hierdurch entstandenen Kosten sind vom Kunden zu tragen.
(8) Sofern Rebel Prep beauftragt wird, Waren direkt an Endkunden zu versenden, hat der Kunde Rebel Prep darüber zu informieren, welche seiner Artikelnummern (SKU/ASIN) einer Altersprüfung unterliegen. Rebel Prep ist dann verpflichtet sicherzustellen, dass eine geeignete Zusatzoption bei dem Transportdienstleister gebucht wird. Der Kunde erklärt hiermit insbesondere, dass er für Waren, die einer gesetzlichen Altersbeschränkung unterliegen, ein zuverlässiges Alterskontrollsystem, das den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung an ein zweistufiges Altersverifikationsverfahren entspricht, eingerichtet hat. Hierfür werden durch den Kunden zunächst im Rahmen des Bestellvorgangs Identität und Alter des Auftraggebers des Kunden überprüft. Beim anschließenden Versand stellt Rebel Prep sicher, dass die Ware dem Auftraggeber des Kunden persönlich zugestellt wird, so dass bei der Aushändigung der Ware das Alter nochmals überprüft werden kann. Damit Rebel Prep die persönliche Zustellung versichern kann, verpflichtet sich der Kunde, Rebel Prep unverzüglich nach Eingang der Bestellung darüber zu informieren, damit Rebel Prep die entsprechenden Vorkehrungen treffen kann.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden, Kommunikationswege
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Rebel Prep bezüglich der Voraussetzungen für eine optimale Vertragserfüllung zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde alle Voraussetzungen, die zur Leistungserbringung erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere: Für einen pünktlichen Weiterversand und reibungslose Warenannahme muss der Kunde die zu erwartenden Produkte und Anzahl Rebel Prep vorab mitteilen. Dies erfolgt über eine gemeinsam genutzte Software mit MWS-Schnittstelle zum Amazon-Verkäuferkonto des Kunden und in Form der Anlage von „Inbound Shipments“ in der Software. Folgende Angaben sind dabei obligatorisch: Produktname, ASIN, SKU, Anzahl der eingehenden Artikel, Angabe zu Bundles/Sets, ggf. Kommentar zu Sonderanforderungen (z.B. Lagerzeit, Sonderwünsche zur Vorbereitung etc.). Alle Angaben müssen bis spätestens 08:30 Uhr am geplanten Wareneingangstag übermittelt werden. Ohne diese ist eine umgehende Warenvorbereitung und der Weiterversand nicht geschuldet. Um einen schnellen Weiterversand dennoch zu gewährleisten, behält Rebel Prep sich vor, für nicht angekündigte, eingegangene Artikel die nachträgliche Anlage von Inbound Shipments zu übernehmen sofern dies notwendig ist, um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb sicherzustellen.
(2) Paletten- und andere Speditionsanlieferungen mit mehr als 250 Paketen, müssen mindestens 3 Werktage vorher durch den Kunden bei Rebel Prep angemeldet und durch Rebel Prep formlos bestätigt werden, um eine ordnungsgemäße Warenannahme gewährleisten zu können. Falls keine genaue Uhrzeit für das Anliefern der Ware vereinbart wurde, hat die Anlieferung ausschließlich im Zeitfenster zwischen 09:00 – 17:00 Uhr zu erfolgen.
(3) Beim Onboarding hat der Kunde alle für die API-Schnittstelle nötigen Daten bereitzustellen, um eine reibungslose digitale Anbindung an unser System sicherstellen zu können.
(4) Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich einer Vertragspartei zuzurechnen sind, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Als solche Leistungshindernisse gelten Streiks und Aussperrungen, höhere Gewalt, Unruhen, kriegerische oder terroristische Akte, behördliche Maßnahmen sowie sonstige – den vorgenannten Beispielen vergleichbare – unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse.
(5) Im Falle einer Befreiung nach § 5 Abs. 4 ist jede Vertragspartei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zu unterrichten und die Auswirkungen für die andere Partei im Rahmen des Zumutbaren so gering wie möglich zu halten.
(6) Der Kunde überlässt Rebel Prep sämtliche auftragsrelevanten Daten über die zur Leistungserbringung benötigte Software und erhält von Rebel Prep auf demselben Wege entsprechende Rückmeldungen. Sollten Störungen innerhalb der verwendeten Software auftreten, sind die Parteien verpflichtet, sich diese umgehend wechselseitig anzuzeigen.
§ 6 Wareneingang
(1) Der Kunde stellt Rebel Prep alle erforderlichen Daten, der zu erwartenden Produkte und Artikel zur Verfügung. Dies erfolgt über eine gemeinsam genutzte Software mit API- Schnittstelle zum Amazon-Verkäuferkonto des Kunden und in Form der Anlage von „Inbound Shipments“ in der Software. Folgende Angaben sind dabei obligatorisch: Produktname, ASIN, SKU, Anzahl der eingehenden Artikel, Angabe zu Bundles/Sets, ggf. Kommentar zu Sonderanforderungen (z.B. Lagerzeit, Sonderwünsche zur Vorbereitung etc.).
(2) Sofern es sich nicht um eine Anlieferung per Paket handelt oder die Lieferung mehr als 250 Pakete umfasst, muss der Kunde bzw. der von ihm beauftragte Spediteur Rebel Prep in Textform die körperliche Warenlieferung 3 Werktage im Voraus ankündigen und eine formlose Bestätigung zur Annahme der Lieferung am gewünschten Datum von Rebel Prep einholen.
(3) Jeder angelieferte Artikel (Handelswaren) muss mit einem von außen aufgebrachtem Barcode gekennzeichnet sein. Nach abgeschlossener Einlagerung sind die Artikel bestandsverfügbar.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass die Lieferadresse der zu Rebel Prep gesendeten Waren sowohl die korrekte Anschrift (Rebel Prep, Auf der Härte 1-3, 72213 Altensteig) als auch den Namen des Auftraggebers und die individuelle Kundennummer enthält. Für Pakete, die diese Informationen nicht oder nur teilweise als Lieferanschrift enthalten übernimmt Rebel Prep keine Haftung im Falle eines Verlustes oder einer fehlerhaften Zuordnung zum Warenbestand.
(5) Jeder angelieferte Artikel (Eigenmarken) muss vorab mit Rebel Prep abgesprochen und die zu erbringende Leistung vereinbart werden.
(6) Die angelieferten Artikel dürfen die Maße von 120cm x 60cm x 60cm sowie ein Maximalgewicht von 12kg nicht überschreiten.
(7) Der Kunde autorisiert Rebel Prep, Pakete mit Waren des Kunden in Empfang zu nehmen, zu öffnen und zu bearbeiten.
§ 7 Lagerung und Inventur
(1) Die Bestandsführung erfolgt mittels des von Rebel Prep eingesetzten Lagerverwaltungssystems. Dem Kunden stehen die aktuellen Bestände in der Software von Rebel Prep zur Verfügung.
(2) Der Kunde hat das Recht, jederzeit eine genaue Bestandsliste anzufordern. Er darf ferner nach vorheriger Anmeldung gegenüber Rebel Prep jederzeit Einblick in das Lager nehmen und die Korrektheit der Bestandsliste für seine Waren überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, den hierdurch entstehenden Aufwand von Rebel Prep angemessen zu vergüten. Beim Wareneingang besteht die Möglichkeit, dass der Kunde selbst vor Ort die Ware auf Qualität und Korrektheit überprüft. Er kann jederzeit einzelne Teile aus dem Lager anfordern, für z.B. Produktfotos. In diesem Fall werden dem Kunden Versandkosten und eine Vergütung für den entstehenden Aufwand durch Rebel Prep berechnet.
(3) Rebel Prep verpflichtet sich, einmal jährlich eine körperliche Bestandsaufnahme (Inventur) durchzuführen. Zusätzliche Inventuren sind bei konkretem Anlass möglich. Insbesondere behält Rebel Prep sich vor, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden eine weitere Inventur durchzuführen. Während der Inventur finden keine Warenbewegungen, Einlagerungen, Kommissionierungen oder Auftragsbearbeitungen statt. Die Kosten für die Inventuren hat der Kunde zu tragen.
(4) Das bestandsführende System ist das Lagerverwaltungssystem von Rebel Prep. Die bei Inventuren im Vergleich zu den Soll-Beständen aus dem Lagerverwaltungssystem auftretenden zahlenmäßigen Differenzen, werden protokolliert und dem Kunden gemeldet. Dem Kunden werden die Zählergebnisse durch Rebel Prep für alle Bestandseinheiten mit Bestand zur Verfügung gestellt, auch wenn keine Differenzen aufgetreten sind.
§ 8 Vergütung
(1) Der Kunde zahlt an Rebel Prep die für die Leistungen vereinbarten Preise. Die Preise sind unter https://rebel-prep.de/prep-center-preise/ einsehbar und können sich ändern. Über Änderungen der Preise informiert Rebel Prep den Kunden in Textform mit angemessener Frist.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Rebel Prep rechnet monatlich ab, soweit keine anderweitige Regelung getroffen wird.
§ 9 Kommissionierung und Verpackung durch Rebel Prep
(1) Rebel Prep wird die für eine Auftragsabwicklung erforderlichen Artikel von seinen Lagerplätzen entnehmen. Diese werden einzeln mit den FNSKU-Labels des Kunden etikettiert. Die Artikel werden entsprechend der Anforderung des Kunden zusammengeführt (Bundles, Sets). Je nach Amazon-Anforderungen werden die Artikel speziell vorbereitet. z.B. werden Stoff, Plüsch oder Flüssigkeiten mit auf drehbaren Verschluss in Polybags verpackt. Zerbrechliches wird mit Luftpolsterfolie umwickelt. Bei Anforderung werden Artikel in Schrumpffolie verschweißt. Individuelle Wünsche werden nach Absprache umgesetzt, so z.B. Artikel verpackt in individuelle Kartonagen o.ä.. Jeder Artikel wird so verpackt, dass dieser transportsicher und mit möglichst geringen Volumen im Versandkarton an Amazon zugestellt werden kann. Rebel Prep verpflichtet sich alle Artikel transportsicher zu verpacken.
(2) Rebel Prep verwendet einen neutralen Karton und neutrale Materialien (z.B. Polybags, Luftpolsterfolie, Füllmaterial etc.) zur Verpackung der Artikel. Sofern der Kunde andere Kartons und Materialien für die Verpackung seiner Artikel wünscht, hat er Rebel Prep solche rechtzeitig in passenden Größen zur Verfügung zu stellen sowie die Leistung vorab zu vereinbaren.
(3) Der Versandkarton wird mit neutralem Klebeband verschlossen und das Adressetikett oder Versandlabel aufgeklebt. Je nach Anforderung erhält der Versandkarton zudem notwendige Etikettierungen (z.B. Gefahrgut, schweres Paket etc.). Jedes Paket erhält ein Label mit einem Ident- und einem Leitcode, soweit aus den vorliegenden Adressdaten ein Leitcode generiert werden kann. Sofern der Karton abweichend verschlossen werden und ein spezielles Absenderlabel genutzt werden soll, hat der Kunde Rebel Prep die entsprechenden Materialien rechtzeitig bereitzustellen.
(4) Rebel Prep verpackt die Artikel eines Auftrages in mehrere Pakete, falls deren Volumen, das der größten zur Verfügung stehenden Versandkartonage überschreitet, das Gesamtgewicht das maximal zulässige Gewicht nach Amazon-Richtlinien von 23,5kg eines Paketes überschreitet oder die Gesamtmaße die maximal zulässigen Maße nach Amazon-Richtlinien von 60x60x60 eines Paketes überschreiten.
(5) Die an einem Tag eingehenden Pakete werden in der Regel innerhalb von 48h kommissioniert. Auftragsmengen, die nicht mehr am Wareneingangstag abgearbeitet werden können, fließen in die Tagesauftragsmenge des nächsten Werktages ein.
§ 10 Warenausgang, Transport
(1) Der Versand wird standardmäßig über den Amazon-Verkäufer-Account des Kunden beauftragt, hierzu übermittelt unsere Software alle relevanten Sendungsdaten an Amazon und ruft diese ab. Sofern Versandweg und Transportmittel nicht gesondert vereinbart sind und Rebel Prep keine spezielle Anweisung erhält, kann er die jeweils günstigste Variante für den Versandweg und das Transportmittel wählen. Rebel Prep wird insofern auf erkennbare Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
(2) Vor der Verladung wird von jedem Paket der Identcode gescannt. Der Kunde erhält von Rebel Prep eine Bestätigung der Auftragsbearbeitung und die Möglichkeit zur Verfolgung der Sendung.
(3) Ein Anspruch auf Bearbeitung und Auslieferung am Tag des Auftragseingangs oder sonst innerhalb einer vorgegebenen Lieferzeit besteht nicht, es sei denn, dies ist ausdrücklich in einer Individualvereinbarung geregelt worden.
(4) Erfüllungsort ist der Ort der Übergabe an den Zustelldienst. Der Gefahrübergang für die kommissionierte Ware findet mit Übergabe an den Zustelldienst statt.
(5) Rebel Prep ist zu angemessenen Teillieferungen berechtigt. Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden, die Versandkosten werden dem Kunden gesondert durch seinen Amazon-Verkäufer-Account in Rechnung gestellt. Bei unüblichem Versand, Versandwegen oder Frachtführern (z.B. Gefahrgut-Versand, Paletten-Versand o.ä.) ist Rebel Prep berechtigt, die Frachtkosten für den Kunden zu verauslagen und diesem dann in Rechnung zu stellen.
(6) Sofern Ware versandt wird, die einer Altersbeschränkung unterliegt, wird auf § 4 Abs. 8 dieser AGB verwiesen.
(7) Rebel Prep versendet Gefahrgut in geringen Mengen nach den geltenden Richtlinien. Da der Versand von Gefahrgut nicht über Amazon erfolgt, kauft und erstellt Rebel Prep Versandlabels für den Auftraggeber über den Versanddienstleister DHL. Dies erfolgt zu den jeweils aktuell gültigen Konditionen. Rebel Prep trifft dabei nach eigenem Ermessen eine wirtschaftlich angemessene Auswahl der passenden Versandkategorie. Zum Kauf der Versandlabels bedarf es keiner weiteren Bestätigung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Kosten für den von Rebel Prep beauftragten Versand. Rebel Prep fakturiert diese im Rahmen der monatlichen Rechnungsstellung an den Auftraggeber.
§ 11 Retourenservice
(1) Rebel Prep nimmt Retourenartikel des Auftraggebers an und führt eine unverbindliche Einschätzung durch, ob der Artikel als Neu- oder Gebrauchtware wieder verkauft werden kann. Im Falle einer erkennbar ungeöffneten Originalverpackung ohne sichtbare Beschädigungen, wird der Artikel als verkaufbar im Zustand „neu“ vorgeschlagen. Sofern entweder die Originalverpackung geöffnet oder sichtbare Schäden an derselben vorhanden sind, wird der Artikel für den Verkauf im Zustand „gebraucht – wie neu“, „gebraucht – sehr gut“, „gebraucht – gut“ oder „gebraucht – akzeptabel“ vorgeschlagen. Rebel Prep gibt dazu lediglich eine Einschätzung ab, die finale Entscheidung über den Wiederverkauf und der Verkauf selbst erfolgt durch den Auftraggeber.
(2) Rebel Prep führt bei Retouren, deren Originalverpackung geöffnet wurde eine Sichtprüfung und bei Elektronikartikeln zusätzlich eine Funktionsprüfung durch. Die Sichtprüfung umfasst ausschließlich äußerlich sichtbare Beschädigungen an Produkt und Verpackung. Bei Elektronikartikeln umfasst die Funktionsprüfung das Verbinden des Gerätes mit dem Stromnetz bzw. das Einschalten des Gerätes. Ist ein Einschalten möglich, so gilt das Gerät als funktionsfähig. Rebel Prep übernimmt keine Haftung, weder für sichtbare noch für nicht sichtbare Mängel an geprüften Artikeln. Rebel Prep ist insbesondere nicht haftbar für Schäden, die durch äußerlich nicht sichtbare Mängel verursacht werden.
§ 12 Haftung
(1) Rebel Prep übernimmt keine Haftung außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für schuldhafte Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Rebel Prep. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht bei der schuldhaften Verletzung vorvertraglicher Hinweis- und Aufklärungspflichten sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch Rebel Prep, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Eine wesentliche Vertragspflicht ist jede Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(2) Jegliche Schadensersatzansprüche gegen Rebel Prep sind soweit gesetzlich möglich
ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Rebel Prep nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Dies gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB. Die Haftung für
Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.
(3) Soweit der Haftungsausschluss nach Absatz 1 (vorstehend) nicht greift, so haftet Rebel Prep jedoch nur für die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. Rebel Prep haftet nur für verlorene oder beschädigte Waren, wenn der Schaden nach der Warenannahme und vor dem Weiterversand an Amazon durch Rebel Prep entsteht und nachweislich durch Rebel Prep verursacht wurde. Für Schäden, die nachweislich Rebel Prep verursacht hat, haftet Rebel Prep im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Wird Ware nachweislich von Rebel Prep beschädigt oder geht verloren, so erstattet Rebel Prep in diesem Rahmen den Kaufpreis der Ware. Der Kaufpreis muss durch eine Rechnung belegt werden. Rebel Prep haftet nicht für Transport- und Lieferschäden, selbst dann nicht, wenn die Schäden erst nach Warenannahme festgestellt werden.
§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit im Wege der Individualvereinbarung nichts Abweichendes geregelt wird. Bei einer Buchung der Tarife Basic, Essential oder Professional kann der gebuchte Tarif jeweils bis zum letzten eines Monats für den Folgemonat vom Kunden per Onlinebuchung oder per Textform geändert werden.
(2) Beide Parteien können den Vertrag zum Monatsende per Textform und ohne Angabe von Gründen kündigen. Für die Wahrung der Frist, kommt es auf den Zugang des Kündigungsschreibens beim Kündigungsempfänger an. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, sofern eine der Parteien gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und den Verstoß trotz schriftlicher Abmahnung unter angemessener Fristsetzung aufrechterhält.
(3) Der Kunde muss bis zum Ablauf des Vertragsverhältnisses Versandetiketten für alle lagernden Einheiten bereitgestellt haben oder diese bei Rebel Prep beauftragt haben. Sollten sich nach Ablauf des Vertragsverhältnisses und trotz vorheriger Mahnung durch Rebel Prep noch Waren des Auftraggebers im Lager von Rebel Prep befinden, werden diese von Rebel Prep nach erneuter Mahnung vernichtet oder gegen die entsprechende Versandgebühr an den Aufraggeber versendet. Die Kosten für den Rücktransport trägt der Kunde.
§ 14 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können auf Datenträgern gespeichert werden. Rebel Prep verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Nutzung der Daten erfolgt DSGVO konform.
(2) Nutzt oder verarbeitet der Kunde die durch Rebel Prep erhobenen personenbezogenen Daten nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten, so ist dieser für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Rebel Prep wird den Kunden hierbei unterstützen und alle notwendigen Informationen bereitstellen.
(3) Sofern vom Kunden Daten übermittelt werden, gleich auf welchem Wege, insbesondere auch bei elektronischen Übermittlungen der Daten und Datenträgeraustausch, übernimmt Rebel Prep keinerlei Haftung für die Übermittlung oder für die Verwahrung der Daten
(4) Die Daten werden von Rebel Prep nicht archiviert. Rebel Prep leistet keinerlei Ersatz für verloren gegangene Daten, sofern Daten recherchiert werden müssen oder wiederhergestellt werden müssen, ist dies allein Sache des Kunden
(5) Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und den Schutz ihrer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Rahmen der Abwicklung dieses Vertrages sicherzustellen.
(6) Bezüglich der Auftragsverarbeitung wird eine den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG entsprechende gesonderte Vereinbarung geschlossen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Stuttgart
(2) Für alle wechselseitigen Ansprüche der Vertragspartner wird Stuttgart als Erfüllungsort vereinbart.
(2) Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
(3) Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Rebel Prep berechtigt.
(4) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn die Leistungserbringung im Ausland erfolgt. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CSIG) ist ausgeschlossen.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen der AGBs oder des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGBS oder des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder ergänzungsbedürftige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen, die der angestrebten Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.